Ratgeber
Welche Pflichtangaben braucht eine Arzt-Website?
Für eine Arzt-Website verlangt das Gesetz vor allem drei Dinge: ein vollständiges Impressum nach §5 DDG mit den ärztlichen Zusatzangaben, eine Datenschutzerklärung, die zur tatsächlich verbauten Technik passt, und Inhalte, die Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz (HWG) einhalten. Dieser Ratgeber gibt Ihnen dafür die Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung: Im Zweifel fragen Sie Ihre Ärztekammer oder eine Fachanwältin für Medizinrecht.
Welche Angaben gehören ins Impressum einer Arztpraxis?
Ins Impressum gehören neben Name, Praxisanschrift und Kontaktdaten vor allem die berufsbezogenen Angaben: gesetzliche Berufsbezeichnung, zuständige Ärztekammer und die berufsrechtlichen Regelungen. Grundlage ist §5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das 2024 das frühere Telemediengesetz abgelöst hat.
| Angabe | Was konkret hinein muss |
|---|---|
| Name und Anschrift | Vollständiger Name, ladungsfähige Praxisanschrift (kein Postfach) |
| Kontakt | E-Mail-Adresse plus ein schneller Kontaktweg, in der Regel Telefon |
| Berufsbezeichnung | „Ärztin" bzw. „Arzt" und der Staat, in dem sie verliehen wurde (bei deutscher Approbation: Deutschland) |
| Kammer | Zuständige Landesärztekammer mit Anschrift oder Link |
| Berufsrecht | Berufsordnung und Heilberufsgesetz des Landes, mit Hinweis, wo sie abrufbar sind |
| Aufsicht | Bei Kassenzulassung in der Regel die zuständige Kassenärztliche Vereinigung |
| USt-IdNr. | Nur falls vorhanden |
Wichtig: Das Impressum muss leicht erkennbar und von jeder Seite aus direkt erreichbar sein. Ein versteckter Link oder ein PDF reicht nicht.
Was muss in die Datenschutzerklärung einer Praxis-Website?
Die Datenschutzerklärung muss jede Datenverarbeitung beschreiben, die auf Ihrer Website tatsächlich stattfindet: Hosting und Server-Logfiles, Kontaktformular, Online-Terminbuchung, Cookies, eingebundene Dienste wie Karten oder Videos. Ein Mustertext, der nicht zur echten Technik passt, ist selbst ein Abmahnrisiko.
Drei Punkte werden bei Praxen besonders oft übersehen:
- Einwilligung vor dem Laden: Statistik-Tools und Einbettungen von Drittanbietern brauchen nach TDDDG und DSGVO eine echte Einwilligung, bevor sie Daten übertragen.
- Gesundheitsdaten im Formular: Sobald Patienten im Kontaktformular Beschwerden schildern können, verarbeiten Sie besonders geschützte Gesundheitsdaten. Das gehört sauber erklärt und technisch abgesichert (Verschlüsselung).
- Serverstandort: Wo Ihre Website liegt, muss zur Erklärung passen. Ich hoste Praxis-Websites aus genau diesem Grund grundsätzlich auf EU-Servern.
Welche Besonderheiten gelten für Ärztinnen und Ärzte durch die Berufsordnung?
Die Berufsordnung erlaubt sachliche, berufsbezogene Information und verbietet berufswidrige Werbung, also insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Aussagen (§27 der Musterberufsordnung, umgesetzt in den Berufsordnungen der Landesärztekammern). Für Ihre Website heißt das: Leistungen, Qualifikationen, Schwerpunkte und Praxisinformationen dürfen Sie ausführlich darstellen.
Heikel wird es bei Superlativen („die modernste Praxis der Region"), bei Vergleichen mit Kollegen und bei Bezeichnungen, die so nicht verliehen wurden. „Spezialist für X" sollte nur dort stehen, wo eine nachweisbare Qualifikation dahintersteht. Ihre Landesärztekammer beantwortet solche Fragen in der Regel kostenlos.
Was verbietet das Heilmittelwerbegesetz (HWG) auf einer Arzt-Website?
Das HWG verbietet vor allem Erfolgsversprechen, bestimmte Vorher-Nachher-Darstellungen und irreführende Werbung mit Patientenstimmen. Konkret:
- Kein sicherer Erfolg: Aussagen wie „Wir beseitigen Ihre Rückenschmerzen" versprechen einen Behandlungserfolg und sind unzulässig (§3 HWG). Zulässig ist die sachliche Beschreibung, was eine Behandlung leisten kann.
- Vorher-Nachher-Bilder: Für plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit sind sie ausdrücklich verboten (§11 HWG). Auch außerhalb davon sind sie riskant.
- Patientenstimmen und Bewertungen: Äußerungen Dritter mit Gesundheitsbezug sind eng begrenzt, irreführende oder missbräuchliche Nutzung ist verboten. Eingebundene Bewertungs-Widgets sollten Sie juristisch prüfen lassen, statt sie einfach zu übernehmen.
Die Faustregel lautet: informieren statt anpreisen. Wenn ein Satz wie ein Versprechen klingt, formulieren Sie ihn um oder lassen ihn prüfen.
Was sind die häufigsten Abmahn-Fallen bei Arzt-Websites?
Die meisten Abmahnungen treffen nicht die Texte, sondern die Technik und die Lücken zwischen Datenschutzerklärung und Realität. Typische Fälle:
- Google Fonts vom Google-Server geladen: Seit dem Urteil des Landgerichts München I vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) ein Klassiker. Lösung: Schriften lokal einbinden.
- Einbettungen ohne Einwilligung: YouTube-Videos oder Google Maps, die schon beim Seitenaufruf Daten übertragen.
- Unvollständiges Impressum: Fehlende Kammer, fehlende berufsrechtliche Regelungen, veraltete Rechtsgrundlagen.
- Datenschutzerklärung passt nicht zur Website: Ein Tool wird genannt, das gar nicht läuft, oder eines läuft, das nicht genannt wird.
- Unbeabsichtigte Heilversprechen in Leistungstexten.
Die technischen Fallen 1 bis 4 prüfen Sie Punkt für Punkt mit der DSGVO-Checkliste für die Praxis-Website. Gerade der letzte Punkt zeigt: Schon ein kleiner Text- oder Embed-Fix kann eine Abmahnung auslösen. Rechtssicherheit ist laufende Pflege, kein einmaliges Projekt.
Wie stelle ich meine Praxis-Website jetzt rechtssicher auf?
Der schnellste Weg ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Impressum, Datenschutz, Technik und Werbeaussagen prüfen, Lücken priorisieren, dann sauber schließen, im Zweifel mit juristischer Prüfung durch Kammer oder Fachanwalt. Genau diese Bestandsaufnahme nehme ich Ihnen gern ab.
Ich betreue Praxis-Websites als Ihr fester Ansprechpartner für alles: Technik, Datenschutz-Umsetzung auf EU-Servern und Inhalte, die die HWG-Grenzen respektieren; die juristische Endprüfung bleibt Sache Ihrer Kammer oder Kanzlei. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt mein Kundenprojekt der-schlafdoktor.de, die Praxis-Website eines Palliativmediziners und Anästhesisten, mit messbarer Sichtbarkeit in der Google Search Console.
Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Website steht: Schicken Sie mir über mein Formular kurz den Link zu Ihrer Website, ich schaue kostenlos und unverbindlich drauf. Sie bekommen eine klare Prioritätenliste: was rechtlich dringend ist, was warten kann und was schon passt.
Nächster Schritt
Ihre Website, einmal ehrlich eingeschätzt.
Nutzen Sie den kostenlosen Praxis-Website-Check: Sie schicken mir den Link zu Ihrer Website und Ihre E-Mail-Adresse, ich melde mich innerhalb eines Werktags mit einer persönlichen Ersteinschätzung.
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